Allgemeine 
  Geschäftsbedingungen
  In unseren Kunden sehen wir unsere Partner.
  Es ist unser Ziel sie stets zufriedenstellend zu 
  bedienen. Grundlage dafür ist Klarheit im Angebot 
  und Klarheit in der Ausführung. Daher erfolgen all 
  unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote 
  ausschließlich aufgrund der nachstehenden 
  Geschäftsbedingungen.
 
 
  
A) Auftragserteilung
  
  1.
  Mit der Abgabe des Angebotes durch den Käufer gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als 
  anerkannt. Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang beim Verkäufer gebunden. Der Vertrag ist 
  abgeschlossen , wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt 
  oder die Leistungen innerhalb dieser Frist ausführt.
  
  2.
  Für die Verpflichtung des Verkäufers ist ausschließlich seine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Die gilt 
  insbesondere auch für zugesicherte Eigenschaften der Kaufsache. Insbesondere sind alle in Prospekten, 
  Anzeigen usw. enthaltenen Angebote auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Alle 
  Änderungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. 
  
  3.
  Schriftlich bestätigte Preisangaben sind verbindlich.Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem dem 
  vorgesehen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum vom mehr als drei Monaten und ändert sich während 
  dieses Zeitraumes der Satz der Mehrwertsteuer oder ändern sich während diesem Zeitraumes Material- und 
  Lohnkosten, so ändert sich der Bruttopreis entsprechend- auch wenn ein Festpreis oder Pauschalpreis 
  vereinbart wurde. Weitergehende gesetzliche Ermächtigungen zur Weitergabe von Mehrwertsteuer- 
  Änderungen an den Käufer bleiben unberührt.
  
  4.
  Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertssteuer ein.
  B) Zahlungsbedingungen
  
  1.
  Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind bar, ohne Abzug und spesenfrei unmittelbar an den 
  Verkäufer zu zahlen, oder auf ein von diesem angegebenen Bankkonto zu überweisen.
  
  2.
  Anderweitige Zahlungsmodalitäten ( insbesondere Schecks oder Wechsel) sind nur verbindlich , wenn der 
  Verkäufer vorher seine Zustimmung erteilt hat, auch erfolgt die Annahme von Schecks oder Wechsel nur 
  zahlungshalber, alle dabei anfallenden Kosten trägt der Käfer.
  
  3.
  Verlangt der Verkäufer Ersatz des Verzugschadens in Form von Verzugzinsen, so werden diese 2% p.a. über 
  dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz 
  wegen nicht Erfüllung , so beträgt dieser 25% des Bruttobreises. In beiden Fällen ist der Betrag höher oder 
  niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden 
  nachweist.
  
  4.
  Gegen Zahlungsansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine 
  Gegenforderung unumstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen den Verkäufer vorliegt. Ein 
  Zurückhaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen , soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag 
  berührt.
  C) Lieferung
  
  1.
  Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich 
  festzulegen. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftliche Liefertermine und 
  Lieferfristen im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich 
  wirksam Veränderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich früher vereinbarte Liefertermine und 
  Lieferfristen.
  
  2.
  Wird einunverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Käufer 4 
  Wochen nach Fristüberschreitung den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. 
  Mit Ablauf der gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Besteht der Käufer auf Lieferung, so kann er 
  Ersatz des Verzugsschadens daneben nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit 
  zur Last fällt.
  
  3.
  Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommt der Verkäufer 
  bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder Ablauf der Lieferfrist in Verzug. In diesem Fall gilt Satz 3 
  der vorstehenden Ziffer 2 entsprechend.
  
  4.
  In jedem Fall, in dem der Verkäufer gemäß vorstehenden Ziffern 2. Oder 3. In Verzug geraten ist kann der 
  Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachlieferfrist von 4 Wochen mit Hinweis setzen, dass er die Abnahme 
  des Kaufvertrages nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Käufer 
  berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurück zutreten oder Schadensersatz wegen 
  Nichterfüllung zu verlangen. Letzterer beschränkt ich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des 
  Brutto-Gesamtpreises.
  
  5.
  Die Haftung wegen Verzuges gemäß Ziffer 2. , 3. Und 4. Wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der 
  Kaufgegenstand wegen Verzuges zufällig untergeht
  
  6.
  Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen - insbesondere auch 
  beim Herstellerwerk- Verändern die in Ziffern 1. Bis 4. Genannten Termine und Fristen um die Dauer der 
  durch diese Umstände bedingten Leistungsverzögerungen.
  D) Übernahme
  
  1.
  Entsprechend der Regelung in Abschnitt A) Ziffer 4. Ist der Verkäufer verpflichtet, das Boot an Land auf 
  seinem Betriebsgrundstück in Poppenweiler zur Verfügung zu stellen. Hat der Verkäufer dem Käufer die 
  Bereitstellung angezeigt und übernimmt der Käufer das Boot nicht binnen 7 Tagen ab Kenntnis der 
  Bereitstellung, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
  
  2.
  Über alle weitergehenden oder zusätzlichen Leistungen des Verkäufers, welche vom Käfer gewünscht 
  werden, ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen, der die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem 
  Kaufvertrages unberührt lässt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer wünscht, das Boot an einem anderen 
  Ort zu verbringen, derartiges hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu veranlassen.
  E) Gewährleistung und Haftung
  
  1.
  Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der 
  Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft liefert der Verkäufer nach seiner 
  Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. 
  Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 
  
  2.
  Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe.
  
  3.
  Der Käfer hat den Liefergegenstand bei Übernahme bzw. unverzüglich danach sorgfältig zu untersuchen. 
  Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen 
  nach Übernahme schriftlich mitgeteilt werden. Der mangelhafte Lieferzustand ist in den Zusatz, in dem er 
  sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befand, zur Besichtigung durch den Verkäufer 
  bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistung aus.
  
  4.
  Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner 
  Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  
  5.
  Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver 
  Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen 
  den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der 
  Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
  
  6.
  Stehen dem Verkäufer gegen dem Herstellerwerk oder einem sonstigen Vorlieferanten weitergehende 
  Ansprüche zu, als sie gemäß vorstehender Ziffern dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen, so hat 
  der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Abtretung seiner Ansprüche gegen den Herstellerwerk bzw. dem 
  Vorlieferanten zu verlangen. Hat der Käufer von diesem Recht gebrauch gemacht, so ist er verpflichtet, 
  zunächst und vorrangig die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen und nur dann berechtigt, auf seine 
  vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer zurückzugreifen, wenn die Durchsetzung der 
  abgetretenen Ansprüche endgültig fehlgeschlagen ist. 
  F) Sonstiges
  
  1.
  Auf dem Gelände von Boot-Center-Dölker dürfen Fremdfirmen nur nach Absprache mit dem Inhaber 
  Arbeiten verrichten. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam 
  sein sollten bleibet der Vertrag in übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. 
  Wir haften nicht für die auf dem Betriebsgelände befindlichen Gegenstände, insbesondere nicht für bei uns 
  abgestellten Anhänger, Boote Motoren und Zubehör. Wir haften nicht bei Diebstahl, Feuer, Unwetter oder 
  abhandengekommenen uns überlassenen Gegenständen. Das Gleiche gilt für Test -, Probe- oder 
  Übungsfahrten. Wir empfehlen für dies Risiko den Abschluss einer eigenen Versicherung. Für uns 
  ordnungsgemäß übergebene Gegenstände sichern wir eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.