Allgemeine
Geschäftsbedingungen
In unseren Kunden sehen wir unsere Partner.
Es ist unser Ziel sie stets zufriedenstellend zu
bedienen. Grundlage dafür ist Klarheit im Angebot
und Klarheit in der Ausführung. Daher erfolgen all
unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote
ausschließlich aufgrund der nachstehenden
Geschäftsbedingungen.
A) Auftragserteilung
1.
Mit der Abgabe des Angebotes durch den Käufer gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als
anerkannt. Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang beim Verkäufer gebunden. Der Vertrag ist
abgeschlossen , wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt
oder die Leistungen innerhalb dieser Frist ausführt.
2.
Für die Verpflichtung des Verkäufers ist ausschließlich seine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Die gilt
insbesondere auch für zugesicherte Eigenschaften der Kaufsache. Insbesondere sind alle in Prospekten,
Anzeigen usw. enthaltenen Angebote auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Alle
Änderungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
3.
Schriftlich bestätigte Preisangaben sind verbindlich.Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem dem
vorgesehen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum vom mehr als drei Monaten und ändert sich während
dieses Zeitraumes der Satz der Mehrwertsteuer oder ändern sich während diesem Zeitraumes Material- und
Lohnkosten, so ändert sich der Bruttopreis entsprechend- auch wenn ein Festpreis oder Pauschalpreis
vereinbart wurde. Weitergehende gesetzliche Ermächtigungen zur Weitergabe von Mehrwertsteuer-
Änderungen an den Käufer bleiben unberührt.
4.
Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertssteuer ein.
B) Zahlungsbedingungen
1.
Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind bar, ohne Abzug und spesenfrei unmittelbar an den
Verkäufer zu zahlen, oder auf ein von diesem angegebenen Bankkonto zu überweisen.
2.
Anderweitige Zahlungsmodalitäten ( insbesondere Schecks oder Wechsel) sind nur verbindlich , wenn der
Verkäufer vorher seine Zustimmung erteilt hat, auch erfolgt die Annahme von Schecks oder Wechsel nur
zahlungshalber, alle dabei anfallenden Kosten trägt der Käfer.
3.
Verlangt der Verkäufer Ersatz des Verzugschadens in Form von Verzugzinsen, so werden diese 2% p.a. über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz
wegen nicht Erfüllung , so beträgt dieser 25% des Bruttobreises. In beiden Fällen ist der Betrag höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden
nachweist.
4.
Gegen Zahlungsansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine
Gegenforderung unumstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen den Verkäufer vorliegt. Ein
Zurückhaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen , soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag
berührt.
C) Lieferung
1.
Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich
festzulegen. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftliche Liefertermine und
Lieferfristen im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich
wirksam Veränderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich früher vereinbarte Liefertermine und
Lieferfristen.
2.
Wird einunverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Käufer 4
Wochen nach Fristüberschreitung den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Mit Ablauf der gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Besteht der Käufer auf Lieferung, so kann er
Ersatz des Verzugsschadens daneben nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
3.
Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommt der Verkäufer
bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder Ablauf der Lieferfrist in Verzug. In diesem Fall gilt Satz 3
der vorstehenden Ziffer 2 entsprechend.
4.
In jedem Fall, in dem der Verkäufer gemäß vorstehenden Ziffern 2. Oder 3. In Verzug geraten ist kann der
Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachlieferfrist von 4 Wochen mit Hinweis setzen, dass er die Abnahme
des Kaufvertrages nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Käufer
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurück zutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Letzterer beschränkt ich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des
Brutto-Gesamtpreises.
5.
Die Haftung wegen Verzuges gemäß Ziffer 2. , 3. Und 4. Wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der
Kaufgegenstand wegen Verzuges zufällig untergeht
6.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen - insbesondere auch
beim Herstellerwerk- Verändern die in Ziffern 1. Bis 4. Genannten Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände bedingten Leistungsverzögerungen.
D) Übernahme
1.
Entsprechend der Regelung in Abschnitt A) Ziffer 4. Ist der Verkäufer verpflichtet, das Boot an Land auf
seinem Betriebsgrundstück in Poppenweiler zur Verfügung zu stellen. Hat der Verkäufer dem Käufer die
Bereitstellung angezeigt und übernimmt der Käufer das Boot nicht binnen 7 Tagen ab Kenntnis der
Bereitstellung, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
2.
Über alle weitergehenden oder zusätzlichen Leistungen des Verkäufers, welche vom Käfer gewünscht
werden, ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen, der die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem
Kaufvertrages unberührt lässt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer wünscht, das Boot an einem anderen
Ort zu verbringen, derartiges hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu veranlassen.
E) Gewährleistung und Haftung
1.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft liefert der Verkäufer nach seiner
Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe.
3.
Der Käfer hat den Liefergegenstand bei Übernahme bzw. unverzüglich danach sorgfältig zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen
nach Übernahme schriftlich mitgeteilt werden. Der mangelhafte Lieferzustand ist in den Zusatz, in dem er
sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befand, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistung aus.
4.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6.
Stehen dem Verkäufer gegen dem Herstellerwerk oder einem sonstigen Vorlieferanten weitergehende
Ansprüche zu, als sie gemäß vorstehender Ziffern dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen, so hat
der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Abtretung seiner Ansprüche gegen den Herstellerwerk bzw. dem
Vorlieferanten zu verlangen. Hat der Käufer von diesem Recht gebrauch gemacht, so ist er verpflichtet,
zunächst und vorrangig die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen und nur dann berechtigt, auf seine
vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer zurückzugreifen, wenn die Durchsetzung der
abgetretenen Ansprüche endgültig fehlgeschlagen ist.
F) Sonstiges
1.
Auf dem Gelände von Boot-Center-Dölker dürfen Fremdfirmen nur nach Absprache mit dem Inhaber
Arbeiten verrichten. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein sollten bleibet der Vertrag in übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
Wir haften nicht für die auf dem Betriebsgelände befindlichen Gegenstände, insbesondere nicht für bei uns
abgestellten Anhänger, Boote Motoren und Zubehör. Wir haften nicht bei Diebstahl, Feuer, Unwetter oder
abhandengekommenen uns überlassenen Gegenständen. Das Gleiche gilt für Test -, Probe- oder
Übungsfahrten. Wir empfehlen für dies Risiko den Abschluss einer eigenen Versicherung. Für uns
ordnungsgemäß übergebene Gegenstände sichern wir eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.