Allgemeine

Geschäftsbedingungen

In unseren Kunden sehen wir unsere Partner. Es ist unser Ziel sie stets zufriedenstellend zu bedienen. Grundlage dafür ist Klarheit im Angebot und Klarheit in der Ausführung. Daher erfolgen all unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

A) Auftragserteilung

1. Mit der Abgabe des Angebotes durch den Käufer gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang beim Verkäufer gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen , wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Leistungen innerhalb dieser Frist ausführt. 2. Für die Verpflichtung des Verkäufers ist ausschließlich seine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Die gilt insbesondere auch für zugesicherte Eigenschaften der Kaufsache. Insbesondere sind alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Alle Änderungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. 3. Schriftlich bestätigte Preisangaben sind verbindlich.Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem dem vorgesehen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum vom mehr als drei Monaten und ändert sich während dieses Zeitraumes der Satz der Mehrwertsteuer oder ändern sich während diesem Zeitraumes Material- und Lohnkosten, so ändert sich der Bruttopreis entsprechend- auch wenn ein Festpreis oder Pauschalpreis vereinbart wurde. Weitergehende gesetzliche Ermächtigungen zur Weitergabe von Mehrwertsteuer- Änderungen an den Käufer bleiben unberührt. 4. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertssteuer ein.

B) Zahlungsbedingungen

1. Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind bar, ohne Abzug und spesenfrei unmittelbar an den Verkäufer zu zahlen, oder auf ein von diesem angegebenen Bankkonto zu überweisen. 2. Anderweitige Zahlungsmodalitäten ( insbesondere Schecks oder Wechsel) sind nur verbindlich , wenn der Verkäufer vorher seine Zustimmung erteilt hat, auch erfolgt die Annahme von Schecks oder Wechsel nur zahlungshalber, alle dabei anfallenden Kosten trägt der Käfer. 3. Verlangt der Verkäufer Ersatz des Verzugschadens in Form von Verzugzinsen, so werden diese 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen nicht Erfüllung , so beträgt dieser 25% des Bruttobreises. In beiden Fällen ist der Betrag höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. 4. Gegen Zahlungsansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unumstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen den Verkäufer vorliegt. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen , soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag berührt. C) Lieferung 1. Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftliche Liefertermine und Lieferfristen im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich wirksam Veränderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich früher vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen. 2. Wird einunverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Käufer 4 Wochen nach Fristüberschreitung den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Besteht der Käufer auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens daneben nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit zur Last fällt. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder Ablauf der Lieferfrist in Verzug. In diesem Fall gilt Satz 3 der vorstehenden Ziffer 2 entsprechend. 4. In jedem Fall, in dem der Verkäufer gemäß vorstehenden Ziffern 2. Oder 3. In Verzug geraten ist kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachlieferfrist von 4 Wochen mit Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufvertrages nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurück zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Letzterer beschränkt ich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Brutto-Gesamtpreises. 5. Die Haftung wegen Verzuges gemäß Ziffer 2. , 3. Und 4. Wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kaufgegenstand wegen Verzuges zufällig untergeht 6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen - insbesondere auch beim Herstellerwerk- Verändern die in Ziffern 1. Bis 4. Genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsverzögerungen.

D) Übernahme

1. Entsprechend der Regelung in Abschnitt A) Ziffer 4. Ist der Verkäufer verpflichtet, das Boot an Land auf seinem Betriebsgrundstück in Poppenweiler zur Verfügung zu stellen. Hat der Verkäufer dem Käufer die Bereitstellung angezeigt und übernimmt der Käufer das Boot nicht binnen 7 Tagen ab Kenntnis der Bereitstellung, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. 2. Über alle weitergehenden oder zusätzlichen Leistungen des Verkäufers, welche vom Käfer gewünscht werden, ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen, der die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrages unberührt lässt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer wünscht, das Boot an einem anderen Ort zu verbringen, derartiges hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu veranlassen.

E) Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe. 3. Der Käfer hat den Liefergegenstand bei Übernahme bzw. unverzüglich danach sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Übernahme schriftlich mitgeteilt werden. Der mangelhafte Lieferzustand ist in den Zusatz, in dem er sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befand, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistung aus. 4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 6. Stehen dem Verkäufer gegen dem Herstellerwerk oder einem sonstigen Vorlieferanten weitergehende Ansprüche zu, als sie gemäß vorstehender Ziffern dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen, so hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Abtretung seiner Ansprüche gegen den Herstellerwerk bzw. dem Vorlieferanten zu verlangen. Hat der Käufer von diesem Recht gebrauch gemacht, so ist er verpflichtet, zunächst und vorrangig die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen und nur dann berechtigt, auf seine vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer zurückzugreifen, wenn die Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche endgültig fehlgeschlagen ist.

F) Sonstiges

1. Auf dem Gelände von Boot-Center-Dölker dürfen Fremdfirmen nur nach Absprache mit dem Inhaber Arbeiten verrichten. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten bleibet der Vertrag in übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Wir haften nicht für die auf dem Betriebsgelände befindlichen Gegenstände, insbesondere nicht für bei uns abgestellten Anhänger, Boote Motoren und Zubehör. Wir haften nicht bei Diebstahl, Feuer, Unwetter oder abhandengekommenen uns überlassenen Gegenständen. Das Gleiche gilt für Test -, Probe- oder Übungsfahrten. Wir empfehlen für dies Risiko den Abschluss einer eigenen Versicherung. Für uns ordnungsgemäß übergebene Gegenstände sichern wir eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

In unseren Kunden sehen wir unsere Partner. Es ist unser Ziel sie stets zufriedenstellend zu bedienen. Grundlage dafür ist Klarheit im Angebot und Klarheit in der Ausführung. Daher erfolgen all unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

A) Auftragserteilung

1. Mit der Abgabe des Angebotes durch den Käufer gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt. Der Käufer ist an sein Angebot 14 Tage ab Zugang beim Verkäufer gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen , wenn der Verkäufer die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Leistungen innerhalb dieser Frist ausführt. 2. Für die Verpflichtung des Verkäufers ist ausschließlich seine schriftliche Bestätigung maßgeblich. Die gilt insbesondere auch für zugesicherte Eigenschaften der Kaufsache. Insbesondere sind alle in Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. Alle Änderungen und Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. 3. Schriftlich bestätigte Preisangaben sind verbindlich.Liegt zwischen Abschluss des Vertrages und dem dem vorgesehen Zeitpunkt der Lieferung ein Zeitraum vom mehr als drei Monaten und ändert sich während dieses Zeitraumes der Satz der Mehrwertsteuer oder ändern sich während diesem Zeitraumes Material- und Lohnkosten, so ändert sich der Bruttopreis entsprechend- auch wenn ein Festpreis oder Pauschalpreis vereinbart wurde. Weitergehende gesetzliche Ermächtigungen zur Weitergabe von Mehrwertsteuer- Änderungen an den Käufer bleiben unberührt. 4. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertssteuer ein.

B) Zahlungsbedingungen

1. Alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers sind bar, ohne Abzug und spesenfrei unmittelbar an den Verkäufer zu zahlen, oder auf ein von diesem angegebenen Bankkonto zu überweisen. 2. Anderweitige Zahlungsmodalitäten ( insbesondere Schecks oder Wechsel) sind nur verbindlich , wenn der Verkäufer vorher seine Zustimmung erteilt hat, auch erfolgt die Annahme von Schecks oder Wechsel nur zahlungshalber, alle dabei anfallenden Kosten trägt der Käfer. 3. Verlangt der Verkäufer Ersatz des Verzugschadens in Form von Verzugzinsen, so werden diese 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen nicht Erfüllung , so beträgt dieser 25% des Bruttobreises. In beiden Fällen ist der Betrag höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. 4. Gegen Zahlungsansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unumstritten ist oder ein rechtskräftiger Titel gegen den Verkäufer vorliegt. Ein Zurückhaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen , soweit es auf Ansprüche aus dem Kaufvertrag berührt. C) Lieferung 1. Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftliche Liefertermine und Lieferfristen im Zweifel unverbindlich. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich wirksam Veränderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich früher vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen. 2. Wird einunverbindlicher Liefertermin oder eine unverbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Käufer 4 Wochen nach Fristüberschreitung den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf der gesetzten Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Besteht der Käufer auf Lieferung, so kann er Ersatz des Verzugsschadens daneben nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grob Fahrlässigkeit zur Last fällt. 3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins oder Ablauf der Lieferfrist in Verzug. In diesem Fall gilt Satz 3 der vorstehenden Ziffer 2 entsprechend. 4. In jedem Fall, in dem der Verkäufer gemäß vorstehenden Ziffern 2. Oder 3. In Verzug geraten ist kann der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine Nachlieferfrist von 4 Wochen mit Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufvertrages nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosen Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurück zutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Letzterer beschränkt ich im Falle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des Brutto-Gesamtpreises. 5. Die Haftung wegen Verzuges gemäß Ziffer 2. , 3. Und 4. Wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Kaufgegenstand wegen Verzuges zufällig untergeht 6. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrungen und unverschuldete Betriebsstörungen - insbesondere auch beim Herstellerwerk- Verändern die in Ziffern 1. Bis 4. Genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsverzögerungen.

D) Übernahme

1. Entsprechend der Regelung in Abschnitt A) Ziffer 4. Ist der Verkäufer verpflichtet, das Boot an Land auf seinem Betriebsgrundstück in Poppenweiler zur Verfügung zu stellen. Hat der Verkäufer dem Käufer die Bereitstellung angezeigt und übernimmt der Käufer das Boot nicht binnen 7 Tagen ab Kenntnis der Bereitstellung, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. 2. Über alle weitergehenden oder zusätzlichen Leistungen des Verkäufers, welche vom Käfer gewünscht werden, ist ein gesonderter Vertrag abzuschließen, der die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrages unberührt lässt. Dies gilt insbesondere, wenn der Käufer wünscht, das Boot an einem anderen Ort zu verbringen, derartiges hat der Käufer auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu veranlassen.

E) Gewährleistung und Haftung

1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. 2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit Übergabe. 3. Der Käfer hat den Liefergegenstand bei Übernahme bzw. unverzüglich danach sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Übernahme schriftlich mitgeteilt werden. Der mangelhafte Lieferzustand ist in den Zusatz, in dem er sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befand, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistung aus. 4. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. 5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. 6. Stehen dem Verkäufer gegen dem Herstellerwerk oder einem sonstigen Vorlieferanten weitergehende Ansprüche zu, als sie gemäß vorstehender Ziffern dem Käufer gegenüber dem Verkäufer zustehen, so hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer die Abtretung seiner Ansprüche gegen den Herstellerwerk bzw. dem Vorlieferanten zu verlangen. Hat der Käufer von diesem Recht gebrauch gemacht, so ist er verpflichtet, zunächst und vorrangig die abgetretenen Ansprüche geltend zu machen und nur dann berechtigt, auf seine vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer zurückzugreifen, wenn die Durchsetzung der abgetretenen Ansprüche endgültig fehlgeschlagen ist.

F) Sonstiges

1. Auf dem Gelände von Boot-Center-Dölker dürfen Fremdfirmen nur nach Absprache mit dem Inhaber Arbeiten verrichten. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten bleibet der Vertrag in übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Wir haften nicht für die auf dem Betriebsgelände befindlichen Gegenstände, insbesondere nicht für bei uns abgestellten Anhänger, Boote Motoren und Zubehör. Wir haften nicht bei Diebstahl, Feuer, Unwetter oder abhandengekommenen uns überlassenen Gegenständen. Das Gleiche gilt für Test -, Probe- oder Übungsfahrten. Wir empfehlen für dies Risiko den Abschluss einer eigenen Versicherung. Für uns ordnungsgemäß übergebene Gegenstände sichern wir eine pflegliche und sorgfältige Behandlung zu.
Boot - Center - Dölker
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